Wir wünschen Ihnen und Ihren Fahrerinnen und Fahrern allzeit gute Fahrt!
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Ferienreise-Fahrverbote in Italien - LKW-Fahrverbote von Juni bis September 2010
- Fahrverbote für LKW und LKW-Züge über 7,5 Tonnen hzG gelten in der Ferienzeit
- Sonntagsfahrverbot im August und September von 7 Uhr bis 24 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 24 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 7 bis 22 Uhr
Zusäzliche LKW-Fahrverbote im Monat August in Italien
- Freitag, 6. August, LKW-Fahrverbot von 16 Uhr bis 24 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 20 Uhr bis 24 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 16 Uhr bis 22 Uhr - Samstag, 7. August, LKW-Fahrverbot von 7 Uhr bis 23 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 23 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 7 Uhr bis 21 Uhr - Freitag, 13. August, LKW-Fahrverbot von 16 Uhr bis 24 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 20 Uhr bis 24 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 16 Uhr bis 22 Uhr - Samstag, 14. August, LKW-Fahrverbot von 7 Uhr bis 23 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 23 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 7 Uhr bis 21 Uhr - Samstag, 21. August, LKW-Fahrverbot von 7 Uhr bis 23 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 23 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 7 Uhr bis 21 Uhr - Samstag, 28. August, LKW-Fahrverbot von 7 Uhr bis 23 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 23 Uhr, von Italien ins Ausland (A, CH) von 7 Uhr bis 21 Uhr
LKW-Fahrverbote im Ausland (Deutschland, Schweiz, Italien, Frankreich usw.)
IRU - Fahrverbote in verschiedenen Ländern (Information Centre - Button in der Infoleiste auf der rechten Seite)
http://www.iru.org/index/en_services_infocentre - melden Sie sich bitte an
http://www.iru.org/index/infocentre-find-form (Stichworte "driving restrictions, goods transport" und Feiertag = "public holidays")
Aktuelle Verkehrsmeldungen, LKW-Fahrverbote, Staus, Streiks
Straßenzustand - Wetterprognosen
ÖAMTC - Verkehrsservice Österreich -Verkehrsberichte Österreich - Österreich - Wetter-Server (ZAMG) - www.wetter.at
Schweiz Truckinfo (ASTRA) - Schweiz Teletext-Verkehrsseiten ab 490
Bayern (BR) - Verkehrsmeldungen - Baden-Württenberg, Verkehrsberichte - Verkehrsinformationen.de - Deutschland - WetterOnline - www.donnerwetter.de
Südtirol - Verkehrsbericht - Italia - Traffico - ORF - das Wetter in Italien
LKW-Fahrverbote in Österreich
- Ein Überblick: LKW-Fahrverbote in Österreich (Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe/AISÖ)
- Sommerreise-LKW-Fahrverbote an Samstagen in den Sommermonaten, vom 3. Juli bis 28. August 2010
- LKW-Wochenendfahrverbot (> 7,5 Tonnen höchstzul. Gesamtgewicht) ab Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen, von 0 Uhr bis 22 Uhr - Details siehe § 43 StVO (im Rechts-Informations-System) - Rechts-Informations-System (RIS) - ein Service des Österr. Bundeskanzleramts
Tirol
- LKW-Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn A12 ab Zirl
- Fahrverbot für "ältere" LKW auf der Inntalautobahn A12 (generell, rund um die Uhr)
- Tirol, A12 Inntalautobahn - sektorales Fahrverbot für bestimmte Güter
- Reschen, Lofer, Fernpass usw.
- Tirol-Infos im Detail
Winterausrüstungspflichten in Österreich ab 1. November bis 15. April
- PKW und Klein-LKW bis 3,5 Tonnen: situative Winterausrüstungspflicht vom 1. November bis 15. April. Bei winterlichen Fahrbedingungen müssen Winterreifen montiert sein.
- Lkw über 3,5 Tonnen hzG: generelle Winterreifenpflicht (auf mindestens einer Antriebsachse) sowie Schneeketten-Mitführpflicht vom 1. November bis 15. April.
- Omnibusse: generelle Winterreifenpflicht (auf mindestens einer Antriebsachse, besser auf allen) vom 1. November bis 15.März sowie Schneeketten-Mitführpflicht vom 1. November bis 15. April.
- Winterreifen- und Schneeketten-Mitnahmepflichten - eine Information des Österr. Verkehrsministeriums
- Merkblatt für LKW
- Merkblatt für Omnibusse und PKW
Sommerreise-Verordnung (LKW-Fahrverbote auf einigen Autobahnen im Sommer)
Ein Überblück über den Sommer 2010 in Österreich: Infos im Detail
- an allen Samstagen vom 3. Juli 2010 bis einschließlich 28. August 2010 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr
außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
b) Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich; - an allen Samstagen vom 3. Juli 2010 bis einschließlich 28. August 2010 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und 3. Oktober 2009 in der Zeit von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
- an allen Samstagen vom 3. Juli 2010 bis einschließlich 28. August 2010 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung“
- NICHT von der Sommerreise-Verordnung betroffen sind Straßen in Vorarlberg oder die Strecke via Südtirol-Reschen-Arlberg, sowie wichtige Autobahnen wie die A1 Westautobahn
Tunnelregelungen in Österreich
- Gefahrgüter in österreichischen Tunnels
- Lebenswichtig - richtiges Verhalten bei Unfällen und Bränden in Tunnels
- Infos des Verkehrsministeriums BMVIT
- Verkehrsinformationen der ASFINAG (Raststätten, Baustellen usw.)
- ÖAMTC - Verkehr in Vorarlberg - ÖAMTC - Verkehr in Österreich
- ARBÖ - aktuelle Verkehrsinformationen
- LKW-Fahrverbote international (Deutschland, Italien, Frankreich ...)
LKW-Nachtfahrverbot auf der A12 Inntal Autobahn ab Zirl bis Kufstein
- Generelles LKW-Nachtfahrverbot (über 7,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht) auf der A12 Inntalautobahn
zwischen Zirl, Innsbruck (auch via Brenner) und Langkampfen bei Kufstein (Straßenkilometer 6,350 bis 90,0) - in den "Wintermonaten" (1. November bis 30. April) jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr
- in den "Sommermonaten" (1. Mai bis 31. Oktober) jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr
- Sonderregelung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: jeweils von 23 Uhr bis 5 Uhr
Ausnahmen vom LKW-Nachtfahrverbot gem. § 4
| LKW > 7,5 Tonnen höchstzul. Gesamtgewicht | LKW mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge (= Sattelzüge), Summe hzG > 7,5 Tonnen |
| Euroklasse (LKW-Motor) |
Euroklasse 5, EEV oder besser |
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§ 4 Ausnahmen (für „ältere“ KFZ, die die EURO-5-Norm nicht erfüllen) (1) Vom Verbot nach § 3 sind – über die Ausnahmen nach § 14 Abs.2 IG-L in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 70/2007 hinaus – ausgenommen: Quelle: Tiroler Landesgesetzblatt Stück 33, Jahrgang 2008, 66. Verordnung vom 23. Oktober 2008 |
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Fahrverbot für schadstoffreiche "ältere" LKW auf der A12 Inntal Autobahn
- ganzjährig, rund um die Uhr
- auf beiden Richtungsfahrbahnen von Straßenkilometer 6,350 im Gemeindegebiet von Kufstein
bis Straßenkilometer 90,0 im Gemeindegebiet von Zirl (bei Innsbruck)
Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot
| LKW bis 7,5 Tonnen höchszul. Gesamtgewicht (hzG) |
LKW mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge (= Sattelzüge), Summe hzG bis 7,5 Tonnen |
| LKW > 7,5 Tonnen hzG - Euroklasse (LKW-Motor) |
Euroklasse 3, 4, 5, EEV oder besser |
| Euroklasse 0, 1 oder 2 |
ganztägig verboten, ausgenommen Spezialfahrzeuge |
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Ausnahmen für LKW, LKW mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge (= Sattelzüge) > 7,5 Tonnen § 5 Ausnahmen |
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Tirol, A12 Inntalautobahn - sektorales Fahrverbot für bestimmte Güter
- Auf der A12 Inntalautobahn zwischen Ampass (bei Innsbruck) und Langkampfen (bei Kufstein) dürfen bestimmte Güter
nicht mehr im Transit durch Tirol befördert werden. Betroffen ist in erster Linie der Transitverkehr durch Tirol in
Richtung Salzburg bzw. von Deutschland (München) via Brenner nach Italien. - Fahrten aus der Bodenseeregion (süddeutsche Region, Vorarlberg, Schweiz, Liechtenstein) via Brenner
sowie in das Bundesland Tirol sind vorerst (bis zum 1. 1. 2011) NICHT betroffen.
Für den Bezirk Kitzbühel gilt eine Sonderregelung mit erheblichem Umweg, siehe weiter unten. - Tirol Fahrverbote nach Immissionsschutzgestz Luft (IG-L)
- Tirol: Sektorales LKW-Fahrverbot, 84. Verordnung vom 16. Dezember 2008, LGBl. Nr. 41/2008
- seit dem 1. Mai 2008: Abfälle, Steine, Erden, Aushub;
- ab dem 1. Januar 2009: zusätzlich Rundholz, Kork, Kraftfahrzeuge und Anhänger;
- ab dem 1. Juli 2009: zusätzlich Nichteisen- und Eisenerze, Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und
Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen, Marmor und Travertin, Fliesen (keramisch). - Detaillierte Informationen (Definition der Güter, Ausnahmeregelungen usw.)
Reschen, Lofer, Fernpass usw.
- Reschen - LKW-Transitverbot - mit Karten und Liste der Gemeinden
- Loferer Straße L 178 (früher B 312) - sektorales LKW-Fahrverbot
- Fernpass-Straße L 179
- VIS - Verkehrsinformationssystem Tirol - mit Baustellen, Fahrbeschränkungen usw.
Tirol: Informationen im Detail (Verordnungen, Übersichten)
Österreich: Informationen zum Wochenendfahrverbot – leicht verderbliche Lebensmittel - Äpfel
Die österreichische Straßenverkehrsordnung definiert den Begriff „leicht verderbliche Lebensmittel“ nicht näher, aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Erkenntnis vom 17. Dezember 2004, Zl.2004/02/0271-6) jedoch fallen unter diesen Begriff „naturgemäß nur solche Lebensmittel, deren Genießbarkeit bloß kurzfristig erhalten bleibt“.
Äpfel fallen nicht unter diesen Begriff, da sie bei sachgerechter Lagerung mehrere Monate haltbar sind; Apfeltransporte sind daher nicht vom Wochenendfahrverbot des § 42 StVO ausgenommen.






